Allgemeine Verkaufsbedingungen


ARTIKEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Reservierung wird mit dem Vermieter La Laiterie de Claire, vertreten durch Christine Cavelier, wohnhaft in 6833 Ucimont, rue du Champ de Tu 33, vereinbart.

• E-Mail: c.cavelier@avocat.be oder c.cavelier45@gmail.com

• Mobil: +32/472.42.05.05

Es handelt sich um einen touristischen Mietvertrag. Die Mietdauer ist eine wesentliche Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Der Mieter darf in der Mietsache keinen Hauptwohnsitz begründen.

Die Einrichtung umfasst eine Unterkunft in der Rue du Château-le-Duc 16 A in 6833 Ucimont mit einer maximalen Kapazität von 4 Personen.

Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag angegebene maximale Belegung einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann die fristlose Kündigung des Mietvertrags auf Kosten des Mieters zur Folge haben, wobei die Miete weiterhin an den Vermieter zu zahlen bleibt.

Der Mieter muss am vereinbarten Tag und zur angegebenen Uhrzeit anreisen. Im Falle einer verspäteten Ankunft muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen.

ARTIKEL 2: BEDINGUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS DES VERTRAGS

Die Anmietung tritt mit der Zahlung des Preises für den Aufenthalt (100 % des Betrags) in Kraft:

  • wird während der Online-Buchung über das sichere Zahlungssystem abgerechnet;

  • oder auf das Bankkonto des Vermieters mit der Nummer BE35 0012 4111 8737 (BIC: GEBABEBB) innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Mietzeit zu überweisen, mit Ausnahme von kurzfristigen Buchungen, in denen der gesamte Mietbetrag spätestens am Anreisetag zu entrichten ist.

ARTIKEL 3: ANKUNFT UND ABREISUNG

Anreise ab 16 Uhr.
Die Abfahrt erfolgt spätestens um 11 Uhr.

ARTIKEL 4: NUTZUNG VON MIETGEBÜHREN
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bestimmungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt zu nutzen. Die maximale Belegung ist einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann die fristlose Kündigung des Mietvertrags auf Kosten des Mieters zur Folge haben, wobei die Miete dem Vermieter verbleibt.
Die Verwendung einer Fritteuse ist im und um das Mietobjekt strengstens verboten (Brandschutz) .

ARTIKEL 5. TIERE
Haustiere sind gegen einen Aufpreis von 10,00 € pro Aufenthalt und pro Haustier erlaubt.

ARTIKEL 6. INVENTAR „AUSRÜSTUNG UND KOMFORT""
Zu Beginn und am Ende des Aufenthalts wird eine Inventarliste der Ausstattung des Mietobjekts erstellt. Diese Liste muss von beiden Parteien unterzeichnet werden, um den Zustand des Mietobjekts und seiner Ausstattung zu bestätigen.
Der Mieter muss das Mietobjekt im gleichen Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat. Er haftet für jeglichen Verlust oder Schaden. Abweichungen oder Unstimmigkeiten im Inventar müssen dem Vermieter oder dessen Vertreter spätestens um 10:00 Uhr am Tag nach der Ankunft gemeldet werden.

ARTIKEL 7. STORNIERUNG – VORZEITIGE ABREISE

Jede Kündigung muss per Einschreiben oder E-Mail mitgeteilt werden. Der Mieter kann dem Vermieter die Übertragung des Mietvertrags an eine von ihm benannte Person anbieten, die sich bereit erklärt, unter denselben Bedingungen einen neuen Vertrag abzuschließen. Der Mieter kann dem Vermieter vorschlagen, dass eine Ersatzperson die Wohnung bewohnt, wobei der Mieter weiterhin Mieter bleibt, auch für die gesamte Dauer des Mietvertrags. Dies bedeutet, dass der Mieter weiterhin persönlich für alle seine ursprünglichen Verpflichtungen haftet. Die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters ist erforderlich und gilt nur für die benannte(n) Person(en). In anderen Fällen ist dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen, die wie folgt festgelegt wird:

  • 25 % des Aufenthaltspreises, wenn die Stornierung zwischen 90 und 31 Tagen vor Aufenthaltsbeginn erfolgt.
  • 50 % des Preises des Aufenthalts, wenn die Stornierung 30 bis 21 Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgt.
  • 75 % des Preises des Aufenthalts, wenn die Stornierung 20 bis 8 Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgt.
  • Bei einer Stornierung weniger als 8 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen des Mieters werden 100 % des Preises des Aufenthalts fällig.

Wenn die Stornierung vom Vermieter zu vertreten ist, muss der Vermieter dem Mieter den Preis für den Aufenthalt erstatten, sofern dieser bereits bezahlt wurde, und ihm außerdem eine gleichwertige Entschädigung zahlen.

Im Falle höherer Gewalt besteht jedoch kein Anspruch auf Entschädigung.
Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum eintrifft:

* Der Vertrag wird kraft Gesetzes nichtig.

* Der Mietpreis bleibt Eigentum des Vermieters.

* Der Vermieter kann über sein Eigentum verfügen.

Die vorzeitige Abreise des Mieters, aus welchem Grund auch immer, führt nicht zu einer Rückerstattung – auch nicht teilweisen – des Preises für den Aufenthalt.

ARTIKEL 8. ZAHLUNGSVERSPÄTET
Jeder vom Mieter geschuldete Betrag, der nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit bezahlt wurde, wird automatisch und ohne Vorankündigung ab dem Fälligkeitsdatum mit 1% pro Monat zugunsten des Vermieters verzinst, wobei die Zinsen für jeden angefangenen Monat für den gesamten Monat fällig werden.

ARTIKEL 9. HAFTUNG – VERSICHERUNG

a) Feuerversicherung

Der Mieter muss eine Feuerversicherung (Ferienwohnungsversicherung) für alle Schäden abschließen, die er am Gebäude und an den gemieteten Möbeln verursacht.

Der Mieter erklärt nach Überprüfung, dass er für solche Risiken durch seine private Feuerversicherung (Reiseversicherung) abgesichert ist.

Im Falle eines Vertragsbruchs verpflichtet sich der Mieter, spätestens am Tag des Einzugs in das/die Mietobjekt(e) einen Vertrag abzuschließen, der dieses Risiko abdeckt.

a) Familienhaftpflichtversicherung (Privatleben)

Der Mieter erklärt, dass er durch eine Familienhaftpflichtversicherung (private Lebensversicherung) abgesichert ist.

Im Falle eines Vertragsbruchs verpflichtet sich der Mieter, spätestens am Tag des Einzugs in das/die Mietobjekt(e) einen Vertrag abzuschließen, der dieses Risiko abdeckt.

ARTIKEL 10. SOLIDARITÄT
Die Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag sind unteilbar und gesamtschuldnerisch gegenüber dem Mieter, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern, in welcher Eigenschaft auch immer.


ARTIKEL 11: PASSAGIERKONTROLLE

Der Vermieter hat gemäß dem Gesetz von 2007 das Recht, die Identität aller Bewohner der Unterkunft zu überprüfen und zu registrieren. Der Mieter muss ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.


ARTIKEL 12: VERMITTLUNG DURCH DEN VERBAND DER GITES UND BED AND BREAKFASTS VON WALLONIA

Sollte es zu keiner Einigung zwischen den Parteien kommen, werden sie ihre Beschwerden dem Sekretariat des Verbandes der Ferienwohnungen und Pensionen der Wallonie vorlegen, das versuchen wird, eine einvernehmliche Lösung vorzuschlagen.

Mangels einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks, in dem sich die Unterkunft befindet, zuständig und wenden belgisches Recht an.

Diese Klausel gilt nur für Betriebe, die Mitglieder des Verbandes der Ferienwohnungen und Pensionen der Wallonie sind und ihre Mitgliedsbeiträge auf dem neuesten Stand haben.


ARTIKEL 13: ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten alle Klauseln dieser Bedingungen spätestens mit der Online-Buchung, der Zahlung der Anzahlung und/oder des Restbetrags für den Aufenthalt oder der Übernahme der Unterkunft als vom Mieter gelesen und akzeptiert.